Die Fakten
- Wann: Sonntag, 29. Mai 2011
- Start: 8:00
- 111km Triathlon in und um Worms
- 1km Swim
- 100km Bike
- 10km Run
Klicke hier um dich für den TriStar111 Germany 2011 anzumelden
Teilnahmegebühr Einzelstarter
Bis 30. April 2011: €150
Von 1.-15.Mai 2011: €180
Teilnahmegebühr Staffeln
Bis 30. April 2011: €210
Von 1.-15.Mai 2011: €230
Die Anmeldegebühr beinhaltet:
- Die professionelle Organisation durch 3vento und Star Events
- Ein Willkommensgeschenk, das Du am Check-in erhältst
- Eine Finisher-Medaille
- Ein Finisher-T-Shirt
- Eine Finisher-Urkunde (zum Download)
- Zugang zur Relaxing Zone nach dem Rennen
- Verpflegung während und nach dem Rennen
- Eintritt zur Energy Night: Carboloading Party „Pfälzer Art“ am Samstag vor dem Rennen
Klicke hier um dich für den TriStar111 Germany 2011 anzumelden
VIP PASS FÜR FAMILIE UND FREUNDE
Deine Fans haben es verdient einen genauso spannenden Tag zu erleben wie du! Mit dem „VIP Supporter Pass“ werden deine Fans immer wissen, wo du dich im Rennen befindest und wo du im Ranking (live) stehst. Sie werden ebenfalls immer an den besten Plätzen sein um das Rennen anzusehen und dich zu unterstützen. Informe dich unter karin [at] 3vento.de über Angebot, Preise und Tickets.
ENERGY NIGHT TICKETS
(Beachte: Dein Startgeld enthält bereits DEINEN Entritt zur Energy Night!)
Hast du Familie und Freunde, die mit dir mitkommen und dich an einem deiner besten Tage des Lebens unterstützen wollen? Dann sei dir sicher, dass sie auch mit dir zur Energy Night- (Samstag) mitkommen, um den Spirit zu fühlen. Wenn du kein Ticket bei der Online-Registrierung gekauft hast, mach dir keine Sorgen: du wirst Tickets am Informationsstand auf der TriStar111 Germany Star&Co Village kaufen können
Abmeldebedingungen TriStar111 Germany Einzelathleten
Mit der Anmeldung bei TriStar111 Germany gelten automatisch folgende Abmeldebedingungen ohne Ausnahme.
Die Abmeldung muss per Mail gesendet werden. Lade das Abmeldeformular runter, fülle es aus und schicke es an karin [at] 3vento.de
Ein Startplatz kann nicht in das nächste Jahr, an eine andere Person oder für ein anderes Rennen übertragen werden. Es gilt deutsches Recht als vereinbart, Gerichtsstand ist Bad Homburg
Reguläre Abmeldebedingungen
Bis 28.April 2011
33% Stornogebühr - Rückerstattung: 100 EUR bei Anmeldegebühr von 150 EUR
Ab 29.April 2011
100% Stornogebühr – keine Rückerstattung
Abmeldebedingungen “ 100% Rückerstattung Option” *
Bis 13. Mai 2011
0% Stornogebühr – 150 EUR Rückerstattung* bei Anmeldegebühr von 150 EUR
Ab 14. Mai 2011
100% Stornogebühr – Keine Rückerstattung
Wenn du die ”100% Rückerstattung Option” bei deiner Anmeldung gewählt hast vergewissere dich, ob einer der folgenden beschriebenen Abmeldegründe zutrifft.
Tickets für die Energy Night werden bis 13. Mai 2011 in Gänze zurückerstattet. Ab 14. Mai 2011 gilt auch hier die 100% Stornogebühr.
100% Rückerstattung Option
* Die 100% Rückerstattung Option kann während der Online Anmeldung für 20€ dazugekauft werden. Eine Rückerstattung von 100% des Startgeldes ist möglich, wenn einer der folgenden Gründe zutrifft:
- Plötzlich eintretende schwere Erkrankung der versicherten Person schwer gesundheitliche Unfallfolgen oder Tod der versicherten Person. Die Erkrankung oder Unfallfolge gilt als schwer, wenn sich daraus zwingend die Unmöglichkeit der Teilnahme am TriStar111 Germany Event ergibt. Psychische Erkrankungen, die erstmals auftreten, sind versichert, wenn dadurch ein stationärer Spitalsaufenthalt oder eine Behandlung durch einen Facharzt der Psychiatrie erforderlich wird. Bereits aufgetretene Erkrankungen werden nur dann von der Versicherung gedeckt, wenn sie unerwartet akut werden.
Beizulegen: Bestätigung über Spitalsaufenthalt bzw. Gutachten von dem behandelten Arzt. - Schwangerschaft der versicherten Person, wenn die Schwangerschaft erst nach der Anmeldung zum TriStar111 Germany festgestellt worden ist. Wurde die Schwangerschaft bereits vor der Anmeldung zum TriStar111 Germany festgestellt, wird das Nenngeld nur zurückerstatten, wenn unerwartete Komplikationen in der Schwangerschaft auftauchen (diese Komplikationen sind von einem Arzt zu bestätigen)
Beizulegen: Kopie des Mutter-Kind-Passes. - Schwere gesundheitliche Unfallfolgen oder Tod von Familienangehörigen wodurch die Anwesenheit der versicherten Person am Heimatort dringend erforderlich ist. Als Familienangehörige gelten der Ehepartner (bzw. Lebensgefährte im gemeinsamen Haushalt lebend), die Kinder (dazu zählen auch Stiefkinder, Schwiegersöhne und –töchter, Enkelkinder), die Eltern (dazu zählen auch Stiefeltern, Schwiegereltern, Großeltern) und Geschwister.
Beizulegen: Ärztliches Attest der erkrankten Person. - Bedeutender Sachschaden am Eigentum der versicherten Person an seinem Wohnort in Folge eines Elementarereignisses (z.B.: Feuer, Wasser, Erdbeben, Sturm..) oder Straftat eines Dritten, welches seine Anwesenheit erforderlich macht.
Beizulegen: Polizeigutachten oder anderes behördliches Zeugnis, das den Grad des Vorfalles bestätigt.
Beizulegen: Versicherungsattest.
















tinefoto.com (1) small.jpg)
tinefoto.com (6) small.jpg)





tinefoto.com (5) small.jpg)
tinefoto.com (4) small.jpg)










